Der menschliche Embryo ist in verschiedenen Bereichen zum „Gegenstand“ ärztlichen Handelns geworden: im Rahmen der Fortpflanzungsmedizin, der Grundlagenforschung (Embryonenforschung) und z. B. der Präimplantationsdiagnostik. Es stellt sich daher dringlicher denn je die Frage, welchen „Status“ der menschliche Embryo hat. Er ist zweifellos und unumstritten „irgendwie“ eine „Vorstufe des Menschen“. Ist er aber auch im rechtlichen Sinne Träger der Menschenwürde? Welcher Umgang mit Embryonen ist akzeptabel? Darf man Embryonen herstellen und für Fortpflanzungszwecke einem Qualitäts-Check unterziehen oder für Forschungszwecke „verbrauchen“? Wer diese Fragen beantworten will, muss Position beziehen. Welchen Rechtsstatus hat der Embryo?

Autor: Beckmann, Rainer
Erscheinungsjahr: 2011
Umfang: 10 Seiten
Medientyp: Fachbeitrag
In: Liborianum, Bildungsstätte des Erzbistums Paderborn (Hg.): Menschsein - von Anfang an. Zur Auseinandersetzung um die Verfügbarkeit des menschlichen Lebens. Tagungsdokumentation. März 2011
Ort: Paderborn, Deutschland
Verlag: Erzbistums Paderborn
Datenbank-ID: 2011-BEC-0087