Kein Christ kann völlig achtlos an der Leidensteilnahme vorübergehen. Das Christentum ist kein übernatürliches Heilmittel gegen das Leid, sondern es trachtet nach einem „übernatürlichen Gebrauch des Leidens.“ Das Sterben ist als ein unausweichlicher Teil unseres Lebens zu akzeptieren. Es ist selbst Teil des Lebens und sollte bewußt angenommen werden. Dazu bedarf es eines humanen Sterbebeistands, der dem sterbenden Mitmenschen Raum für die Annahme seines eigenen Todes gewährt. Das dem ärztlichen Auftrag zum Lebensschutz korrespondierende ethische Prinzip ist das Tötungsverbot. Es gehört zum Ethos aller großen Weltreligionen. Der theologische Grundgedanke geht davon aus, daß sich das menschliche Leben dem Schöpfergott verdankt und Achtung vor dem Leben unserer Mitmenschen erfordert. Die Unterscheidung zwischen dem „Sterbenlassen“ und dem gezielten Herbeiführen des Todes des Patienten ist vor allem für den Arzt eine entscheidende Orientierungshilfe im Schnittfeld zwischen Lebensschutz und Tötungsverbot, um so Reichweite und Grenze des ärztlichen Auftrags zu erkennen. Die christliche Tradition ist der Überzeugung, daß keine individuelle Mangelsituation den Suizid rechtfertigen könne.  Allerdings erfordert die Achtung menschlicher Tragik die Enthaltung eines moralischen Urteils. Die Fragen bezüglich Embryonenforschung, Präimplantationsdiagnostik, Abtreibung und Euthanasie stehen in intensiver Wechselwirkung mit den Problemen des Umgangs mit den sozialen Lebensbedingungen. Doch es kann keinen abgestuften Lebensschutz geben.

Autor: Scheuer, Manfred
Erscheinungsjahr: 2007
Umfang: 6 Seiten
Medientyp: Vortrag
In: Hartheimkonferenz (Hg.): Sinn und Schuldigkeit. Fragen zum Lebensende. Tagungsmappe der 1. Internationalen Hartheimkonferenz. 4/2007
Ort: Hartheim
Verlag: Internationale Hartheimkonferenz
Datenbank-ID: 2007-SCH-0068