Seit Dezember 2011 ist in Deutschland das Präimplantationsdiagnostikgesetz in Kraft. Die Verordnung zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) gilt in Deutschland seit Februar 2014. Die PID bleibt damit weiter verboten, straffreie Ausnahmen betreffen jedoch die Untersuchung pluripotenter Zellen bei hohem Risiko auf eine schwerwiegende Erbkrankheit und zur Feststellung einer schwerwiegenden Schädigung des Embryos, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Tod oder zu einer Fehlgeburt führt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die biologisch-medizinischen Verfahren der PID, der In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Polkörperdiagnostik (PKD) und verschränkt diese Informationen mit den rechtlichen Regelungen. Die wesentlichen Inhalte des Präimplantationsdiagnostikgesetzes und der Präimplantationsdiagnostikverordnung werden erläutert.
Autor: | Grüber, Katrin de Gruisbourne, Birte und weitere Autoren |
Erscheinungsjahr: | 2016 |
Umfang: | 40 Seiten |
Medientyp: | Fachbeitrag |
Ort: | Berlin |
Verlag: | Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft gGmbH (IMEW) |
Datenbank-ID: | 2016-GRÜ-0066 |