Das Österreichische Organtransplantationsgesetz (OTPG) regelt, unter welchen Bedingungen eine Entnahme von Organen Verstorbener durchgeführt werden darf. Eine Organentnahme ist jedoch nicht nur nach abgeschlossener Hirntoddiagnostik, sondern auch nach Feststellung des Todes nach irreversiblem Kreislaufstillstand möglich. International hat sich die Bezeichnung „donation after cardiac death“ (DCD) im Unterschied zu „donation after brain death“ (DBD) durchgesetzt. Hier finden Sie das aktuell gültige Protokoll, nach dem die Todesfeststellung nach Kreislaufstillstand in Österreich erfolgt, damit eine Explantation nach Kreislaufstillstand durchgeführt werden kann. Die Kenntnis dieser gesetzlichen Grundlagen ist wesentlich für die ethische Bewertung von Organ-Explantation und Transplantation.
Autor: | FASIM, Verband der intensivmedizinischen Gesellschaften Österreichs |
Erscheinungsjahr: | 2013 |
Umfang: | 7 Seiten |
Medientyp: | Sonstige |
Ort: | Wien |
Verlag: | Gesundheit Österreich GmbH |
Datenbank-ID: | 2013-VER-0060 |