Die Organspende ist im Österreichischen Organtransplantationsgesetz (OTPG) geregelt. Eine Entnahme von Organen darf laut OTPG erst durchgeführt werden, wenn am Patienten der bereits eingetretene Tod festgestellt wurde. Dazu ist die Feststellung des irreversiblen Funktionsverlustes des gesamten Gehirns (Hirntod) notwendig, welche nach klaren Kriterien erfolgen muss. Diese wurden in einer konsensuellen Expertenempfehlung zur Durchführung der Hirntoddiagnostik bei einer geplanten Organentnahme zusammengefaßt.
Die Kenntnis dieser gesetzlichen Grundlagen ist wesentlich für die ethische Bewertung von Organ-Explantation und Transplantation.

Autor: ÖBIG, Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen
Erscheinungsjahr: 2013
Umfang: 19 Seiten
Medientyp: Sonstige
Ort: Wien
Verlag: Gesundheit Österreich GmbH
Datenbank-ID: 2013-ÖBI-0059