50 Jahre nach dem Beschluss der Fristenregelung in Österreich, welche einen Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen (§ 97 StGB) straffrei stellt, beziehen die katholischen Bischöfe Österreichs erneut Stellung und fordern eine Begleitforschung, um gezielte Hilfsmaßnahmen für Frauen in Konfliktschwangerschaften bereitstellen und Mut zum Kind machen zu können. Aus den gesetzlichen Beschlüssen der Fristenregelung dürfe niemals ein „Recht auf Abtreibung“ abgeleitet werden, denn ein ungeborenes Kind sei auf den Schutz der Rechtsordnung angewiesen.
Die Selbstbestimmung der Frau werde untergraben, wo Frauen zur Abtreibung gedrängt werden und wo Abtreibung als Frauenrecht propagiert wird, werden Väter zudem völlig aus der Verantwortung gezogen, so die Bischöfe. Eine Abtreibung falle nicht in den Bereich der Gesundheitsleistungen, denn eine Schwangerschaft sei keine Krankheit und deren Abbruch keine Therapie. Zudem seien Spätabtreibungen aufgrund von diagnostizierten oder vermuteten Behinderungen diskriminierend und einer auf Inklusion bedachten Gesellschaft unwürdig.
Autor: | Österreichische Bischofskonferenz |
Erscheinungsjahr: | 2023 |
Umfang: | 3 Seiten |
Medientyp: | Online-Publikation |
In: | www.bischofskonferenz.at (Hg.): Erklärungen. 28.11.2023 |
Ort: | Wien |
Verlag: | Österreichische Bischofskonferenz |
Datenbank-ID: | 2023-ÖST-0213 |