Günter Virt, emeritierter Universitätsprofessor für Moraltheologie und langjähriges Mitglied der Bioethikkommission beim österreichischen Bundeskanzleramt, behandelt in diesem Beitrag mit dem österreichischen Diplomaten Gerhard Jandl die Empfehlung 1418 zum Schutz der Menschenrechte und der Würde der Todkranken und Sterbenden der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (1999). Günter Virt ist der Hauptautor dieser richtungsweisenden Empfehlung des Europarats, die den Mitgliedsstaaten folgende Maßnahmen empfiehlt: gesetzlicher Anspruch auf Palliativpflege, das Recht auf Selbstbestimmung in dem Sinn, dass niemand gegen seinen Willen medizinisch behandelt oder weiterbehandelt wird und, dass der Todeswunsch eines Sterbenden niemals einen Rechtfertigungsgrund für die direkte Herbeiführung des Todes darstellt, weil auch für Sterbende gilt, dass niemand absichtlich seines Lebens beraubt werden darf.

Die Diskussionen (im Zuge des Verfassens dieser Empfehlung) über die Unterscheidung zwischen Töten und Zulassen des Sterbens, kamen damals unter anderem zu folgendem Ergebnis: Statt den Sterbeprozess zu akzeptieren komme der Tötende dem Tod gewaltsam zuvor und übe die letzte Gewalt über Leben und Tod aus. Wirkliche Hilfe für den Leidenden sei etwas anderes als die Beseitigung des Leidenden.

Diese Weichenstellung für Europa wurde durch die Aufhebung des generellen Suizidbeihilfeverbots und damit die Legalisierung des assistierten Suizids durch das deutsche Bundesverfassungsgericht 2020 (Anmerkung: und noch im gleichen Jahr ebenso durch den Österreichischen Verfassungsgerichtshof) wohl auch aufgehoben.

Autor: Virt, Günter
Jandl, Gerhard
Erscheinungsjahr: 2020
Umfang: 13 Seiten
Medientyp: Sonstige
In: Steiner, Michael (Hg.): WAS. Angst. 113
Ort: Wien
Verlag: Leykam Buchverlag
Datenbank-ID: 2020-VIR-0212