Anlässlich des Entschließungsantrags des EU-Parlaments, ein „Recht auf Abtreibung“ in der Grundrechts-Charta zu verankern, spricht sich Dr. Gerhard Viehhauser, Bischofsvikar für Ehe und Familie und Lebensschutzbeauftragter der Erzdiözese Salzburg, in einer persönlichen Stellungnahme für den Schutz ungeborener Kinder und eine Kultur des Lebens aus. Die Menschenrechte seien Rechte auf Leben und nicht auf das Töten. Im christlichen Verständnis ist das Leben des Menschen von seiner Zeugung bis zu seinem natürlichen Tod heilig und immer schützenswert aufgrund seiner uneingeschränkten und unverhandelbaren Würde. Die Forderung nach Autonomie der Frau dürfe nicht über das Lebensrecht des Kindes gestellt werden. Besonders die Kirche hat in diesem Bereich also den Auftrag, die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen und sich in der Seelsorge der Not von Frauen und Paaren in Schwangerschaftskonfliktsituationen, sowie nach einer Abtreibung anzunehmen.
Autor: | Viehhauser, Gerhard |
Erscheinungsjahr: | 2022 |
Umfang: | 2 Seiten |
Medientyp: | Zeitungsartikel |
In: | Rupertusblatt. Wochenzeitung der Erzdiözese Salzburg. 17.7.2022 |
Ort: | Salzburg |
Verlag: | Erzdiözese Salzburg |
Datenbank-ID: | 2022-VIE-0206 |