Susanne Kummer, Direktorin des IMABE Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik in Wien nennt zahlreiche Fragezeichen, die sich aus dem seit 2022 in Österreich geltenden Sterbeverfügungsgesetz ergeben: Wer von einer „Autonomie zum Suizid“ spricht, müsse auch „Wahlfreiheit zum Leben“ durch ein flächendeckendes Palliativ- und Hospizangebot ermöglichen. Weiters müsse es eine strikte Trennung zwischen  Ärztinnen und Ärzten geben, die über Auswege und Alternativen zum Suizid informieren, und jenen die die Aufklärung über die Einnahme des tödlichen Gifts übernehmen. Dem "freien und selbstbestimmte Entschluss" als Vorraussetzung für den assisitierten Suizid stellt Susanne Kummer den Begriff der "relationalen Autonomie" gegenüber, der sich in der Medizin-und Pflegeethik durchgesetzt hat.

Wie mit Todeswünschen umgegangen werden soll und welche unterschiedlichen Bedeutungen sie haben können,  erläutert sie in weiteren vier Punkten.

Abschließend stellt die Autorin fest: Für Heilberufe ist es eine Grenzüberschreitung, dass jemand quasi zum Suizid „freigegeben“ wird. Daher ist niemand, auch keine Einrichtung, zur Suizidassistenz verpflichtet. Es ist ein Gebot der Stunde, dass sich Gesundheitsberufe verstärkt im Umgang mit Suizid- und Sterbewünschen sowie im Bereich Palliativ Care fortbilden.

Autor: Kummer, Susanne
Erscheinungsjahr: 2021
Umfang: 3 Seiten
Medientyp: Fachbeitrag
In: Arbeitsgemeinschaft hämatologischer und onkologischer Pflegepersonen (Hg.): AHOP-news . 02/ 2021. 2021-12-15
Ort: Wien
Verlag: MedMedia Verlag
Datenbank-ID: 2021-KUM-0205