Der Arzt und Publizist Hans Thomas hinterfragt das Argument der Selbstbestimmung als Grundlage für die Aufhebung des generellen Suizidassistenz-Verbots durch das deutsche Bundesverfassungsgericht im Februar 2020. Er sieht darin einen Widerspruch zum Grundgesetz: „Jeder hat das Recht auf Leben…“ (Art. 2). Aus dem grundsätzlichen Lebensschutz werden somit nicht mehr nur Ungeborene ausgenommen, sondern auch Sterbenskranke, Schwerleidende und Altersschwache. Der Sterbewunsch der Patienten sei oftmals ein Hilferuf aus Einsamkeit, Verlassenheit sowie Depressionen und dem Empfinden, anderen eine Last zu sein. Als Motiv für aktive Sterbehilfe wird häufig Mitleid genannt, es könne aber nur von Mitleid die Rede sein, wenn die Person, mit der ich leide, noch existiert, sonst handle es sich eher um Selbstmitleid. Dem entsprechend wird auch die Entlastung Dritter als Argument für Sterbehilfe angeführt. Die Selbstbestimmung werde zur Fremdbestimmung, indem letztlich der Arzt über die Gültigkeit des Sterbewunsches entscheidet.

Autor: Thomas, Hans
Erscheinungsjahr: 2021
Umfang: 3 Seiten
Medientyp: Zeitungsartikel
In: Johann-Wilhelm-Naumann-Stiftung (Hg.): Die Tagespost. Katholische Wochenzeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur. 28.1.2021
Ort: Würzburg, Deutschland
Verlag: Johann Wilhelm Naumann Verlag GmbH
Datenbank-ID: 2021-THO-0203