Der Arzt und Publizist Hans Thomas hinterfragt das Argument der Selbstbestimmung als Grundlage für die Aufhebung des generellen Suizidassistenz-Verbots durch das deutsche Bundesverfassungsgericht im Februar 2020. Er sieht darin einen Widerspruch zum Grundgesetz: „Jeder hat das Recht auf Leben…“ (Art. 2). Aus dem grundsätzlichen Lebensschutz werden somit nicht mehr nur Ungeborene ausgenommen, sondern auch Sterbenskranke, Schwerleidende und Altersschwache. Der Sterbewunsch der Patienten sei oftmals ein Hilferuf aus Einsamkeit, Verlassenheit sowie Depressionen und dem Empfinden, anderen eine Last zu sein. Als Motiv für aktive Sterbehilfe wird häufig Mitleid genannt, es könne aber nur von Mitleid die Rede sein, wenn die Person, mit der ich leide, noch existiert, sonst handle es sich eher um Selbstmitleid. Dem entsprechend wird auch die Entlastung Dritter als Argument für Sterbehilfe angeführt. Die Selbstbestimmung werde zur Fremdbestimmung, indem letztlich der Arzt über die Gültigkeit des Sterbewunsches entscheidet.
Download freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Die Tagespost, Katholische Wochenzeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur
Autor: | Thomas, Hans |
Erscheinungsjahr: | 2021 |
Umfang: | 3 Seiten |
Medientyp: | Zeitungsartikel |
In: | Johann-Wilhelm-Naumann-Stiftung (Hg.): Die Tagespost. Katholische Wochenzeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur. 28.1.2021 |
Ort: | Würzburg, Deutschland |
Verlag: | Johann Wilhelm Naumann Verlag GmbH |
Datenbank-ID: | 2021-THO-0203 |
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