Schon vor der Aufhebung des Verbots der Beihilfe zum Suizid durch den Verfassungsgerichtshof bringt IMABE in dieser Stellungnahme die Argumente gegen ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung auf den Punkt. Es gehe in dieser Frage nicht um Einzelfälle, sondern um die Frage, wie wir als Gesellschaft in Zukunft leben wollen. Im Jahr 2016 haben sich fünfmal mehr Schweizer durch Sterbehilfe-Organisationen das Leben genommen als noch 2003. Studien zeigen, dass die Hauptursache für einen Todeswunsch aus einer psychischen Belastung wie Depression, Angst oder Hoffnungslosigkeit kommt und nicht aus körperlichem Schmerz. Der Schutz des Lebens sei ein vorpolitisches Recht, es stehe über der Demokratie, deshalb könne man darüber nicht abstimmen. Aufgabe des Gesetzes sei es, vulnerable Personen zu schützen. Der Auftrag liegt darin, die Palliativversorgung und Hospize zu stärken und das Netzwerk der Begleitung und Behandlung von Schwerkranken auszubauen.

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Autor: Kummer, Susanne
Erscheinungsjahr: 2020
Umfang: 4 Seiten
Medientyp: Online-Publikation
In: IMABE - Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (Hg.): www.imabe.org - Publikationen/ Stellungnahmen
Ort: Wien
Verlag: IMABE
Datenbank-ID: 2020-KUM-0195

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