Der österreichische Nationalrat hat mit großer Mehrheit eine neue gesetzliche Regelung für die Sterbehilfe beschlossen. So können schwer oder unheilbar Kranke ab Jahresbeginn 2022 unter bestimmten Voraussetzungen straffrei Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen, eine Möglichkeit ist die Errichtung einer Sterbeverfügung. Die Österreichische Bischofskonferenz lehnt die gesetzlich erlaubte Suizidbeihilfe ab. Besonders bedauerlich sei es laut dem für Lebensschutz zuständige Bischof Hermann Glettler, dass nicht einmal die im Gesetz vorgesehene Mindestbedenkzeit von 12 Wochen verbindlich vorgeschrieben wurde, was auch Psychiater mehrfach gefordert hätten. Bischof Glettler und Erzbischof Franz Lackner, Vorsitzender der Bischofskonferenz, erkennen die Mühe des Gesetzgebers an, die Möglichkeit von Suizidprävention zu verankern und die Menschen vor Irrtum und Übereilung zu schützen, rufen jedoch dazu auf, dass alles getan werden müsse um assistierte Suizide künftig zu verhindern.

Autor: Kathpress
Erscheinungsjahr: 2021
Umfang: 2 Seiten
Medientyp: Online-Publikation
In: Schönborn, Christoph (Hg.): Kathpress. 17.12.2021
Ort: Wien
Verlag: Katholische Presseagentur
Datenbank-ID: 2021-KAT-0193