Der österreichische Nationalrat hat mit großer Mehrheit eine neue gesetzliche Regelung für die Sterbehilfe beschlossen. So können schwer oder unheilbar Kranke ab Jahresbeginn 2022 unter bestimmten Voraussetzungen straffrei für alle Beteiligten Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen, wobei eine Möglichkeit die Errichtung einer Sterbeverfügung ist. Die Österreichische Bischofskonferenz lehnt die gesetzlich erlaubte Suizidbeihilfe ab. Besonders bedauerlich sei es laut dem für Lebensschutz zuständigen Bischof Hermann Glettler, dass nicht einmal die im Gesetz vorgesehene Mindestbedenkzeit von 12 Wochen verbindlich vorgeschrieben wurde, was auch Psychiater mehrfach gefordert hätten. Bischof Glettler und Erzbischof Franz Lackner, Vorsitzender der Bischofskonferenz, erkennen die Mühe des Gesetzgebers an, die Möglichkeit von Suizidprävention zu verankern und die Menschen vor Irrtum und Übereilung zu schützen, rufen jedoch dazu auf, dass alles getan werden müsse um assistierte Suizide künftig zu verhindern.
| Autor: | Kathpress |
| Erscheinungsjahr: | 2021 |
| Umfang: | 2 Seiten |
| Medientyp: | Online-Publikation |
| In: | Schönborn, Christoph (Hg.): Kathpress. 17.12.2021 |
| Ort: | Wien |
| Verlag: | Katholische Presseagentur |
| Datenbank-ID: | 2021-KAT-0193 |
