Nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz (ESchG) ist das Forschen an menschlichen Embryonen außerhalb des Körpers bislang verboten. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina fordert das Aufheben dieses Verbots in einer Stellungnahme vom 26. Mai 2021. Es solle Eltern freistehen, nach einer künstlichen Befruchtung sog. überzählig hergestellte Embryonen für die Forschung zur Verfügung zu stellen. Die Naturwissenschaftler fordern damit uneingeschränkte Forschungsfreiheit z. B. zur Forschung von Krankheitsentstehung, in der Fortpflanzungsmedizin oder an wissenschaftlichen Fragen zur Embryonalentwicklung. Der deutsche Ethikrat äußert sich sehr kritisch über das Vorhaben. Es wirft die Frage auf, ob das Recht auf Forschungsfreiheit höher als das Grundrecht auf Leben ist. Zudem besteht die Gefahr der Verdinglichung und Instrumentalisierung des Menschen in diesem frühen Stadium seiner Existenz.

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Autor: Kummer, Susanne
Erscheinungsjahr: 2021
Umfang: 4 Seiten
Medientyp: Online-Publikation
In: Bioethik aktuell. 6/ 2021
Ort: Wien
Verlag: IMABE – Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik
Datenbank-ID: 2021-KUM-0192

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