Am 11.12.2020 hat der Österreichische Verfassungsgerichtshof das strafrechtliche Verbot der Suizidbeihilfe aufgehoben. Andreas M. Weiß, Assistenzprofessor für Theologische Ethik an der Universität Salzburg und Mitglied im Vorstand der Hospiz-Bewegung Salzburg argumentiert in diesem Artikel gegen eine Entsolidarisierung unserer Gesellschaft durch die geforderte Gesetzesänderung. Die Schattenseite der gesellschaftlichen Überhöhung der individuellen Autonomie sei Gleichgültigkeit. Dem Ruf nach freier Suizidbeihilfe stellt der Theologe die Kultur solidarischen und geduldigen Begleitens gegenüber, die weit über ihren christlichen Ursprung hinaus eine überzeugende und wünschenswerte Alternative ist zur künftigen Praxis „selbstbestimmter“ Tötung. Die Verantwortung der Politik sei es jetzt, zu gewährleisten, dass unser solidarisches Gesundheitssystem auch für diesen Weg die ökonomischen Rahmenbedingungen sicherstellt.

Autor: Weiß, Andreas M.
Erscheinungsjahr: 2021
Umfang: 3 Seiten
Medientyp: Fachbeitrag
In: Hospizbewegung Salzburg - Verein für Lebensbegleitung und Sterbebeist (Hg.): Lebensfreude. 1/ 2021
Ort: Salzburg
Verlag: Hospizbewegung Salzburg
Datenbank-ID: 2021-WEI-0182