Peter Schipka, Jurist, Moraltheologe und Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, äußert sich zum österreichischen VfGH-Erkenntnis zur Sterbehilfe. Laut Schipka begründet der VfGH seine Aufhebung des Verbots der Suizidbeihilfe mit ethischen Vorannahmen als Antwort auf eine juristische Frage. Schipka geht zunächst auf die Frage ein, ob ein Suizid eine ethisch neutrale Art und Weise sei, aus dem Leben zu scheiden. Auch wenn ein Suizid auf Grund des Selbstbestimmungsrechts nicht verboten und der Suizidversuch straffrei ist, ändere das nichts an seiner ethischen Bewertung, er bleibe dennoch ein unerwünschtes Verhalten, wie die Bemühungen der Suizidprävention zeigen. Zweitens stellt Schipka die Frage in den Raum, ob wenngleich Suizid an sich nichts Wünschenswertes ist, manche Suizidhandlungen menschenwürdig sein können und deshalb ein Recht auf sie besteht. Dass der Begriff der Würde als Merkmal des Rechts auf Selbstbestimmung vom VfGH umgedeutet und auf bestimmte Tötungshandlungen reduziert wird, die als menschenwürdig angesehen werden, ohne aber konkret zu benennen, bei welchen dies der Fall ist und bei welchen nicht, sei eine ethisch gefährliche Entwicklung.

Autor: Schipka, Peter
Erscheinungsjahr: 2021
Umfang: 3 Seiten
Medientyp: Fachbeitrag
In: Jandl, Gerhard (Hg.): Academia - Politik. Wirtschaft. Religion. Kultur.. AN DER HAND, NICHT DURCH DIE HAND - Warum das VfGH-Erkenntnis große Besorgnis auslöst. 01/2021
Ort: Wien
Verlag: Cartellverband der katholischen österreichischen Studentenverbindungen
Datenbank-ID: 2021-SCH-0181