Susanne Kummer, Ethikerin und Geschäftsführerin des IMABE-Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik in Wien, bezeichnet die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs zur Sterbehilfe als schweren Rückschritt. In seinem Erkenntnis vom 11.12.2020 hat der Verfassungsgerichtshof das bisherige Verbot der Mitwirkung am Selbstmord als verfassungswidrig aufgehoben, da es dem "Recht auf freie Selbstbesimmung" und dem "Recht auf menschenwürdiges Sterben" widerspreche. Hilfe bei der Selbsttötung sei alles andere als eine Erleichterung der Selbstbestimmung, so Susanne Kummer. Die Selbstbestimmung kippe schnell in Fremdbestimmung, wenn durch die Option der Selbsttötung für schwer kranke Menschen der Druck entsteht, ihrer Umgebung nicht mehr zur Last zu fallen. Der Blick in Länder, die aktive Sterbehilfe legalisiert haben, zeigt dass es zu einem besorgniserregenden Anstieg der Selbsttötungen kommt. Der ethisch entscheidende Unterschied zwischen Sterben zulassen und Tötung werde vom Verfassungsgerichtshof ausgeblendet.

Autor: Kummer, Susanne
Erscheinungsjahr: 2020
Umfang: 3 Seiten
Medientyp: Online-Publikation
In: Bioethik aktuell. 12/ 2020
Ort: Wien
Verlag: IMABE – Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik
Datenbank-ID: 2020-KUM-0180