Der Korrespondent für Bioethik - Stefan Rehder - nennt Kritikpunkte zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem dessen Zweiter Senat am Aschermittwoch das vom Deutschen Bundestag beschlossene „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ für verfassungswidrig und den § 217 StGB für nichtig erklärte. Der Begriff der Menschenwürde werde mit prinzipiell unbeschränkter individueller Selbstbestimmung gleichsetzt. Das Gericht entzog sich der Aufgabe, die Kollision zwischen dem Selbstbestimmungsrecht derjenigen, die sich für die eigene Lebensbeendigung entscheiden und dafür die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen wollen, mit dem fundamentalen Schutzgut des Lebens aufzulösen, indem es eine neue Letztbegründung der Freiheit zum Suizid proklamierte. Rehder wirft die Frage auf, ob ein derart absolutes Verständnis von Autonomie, wie es in dem Urteil des BVerfG zum Ausdruck kommt, nicht pure Fiktion bleiben muss und wie es möglich sein soll, ausgerechnet die Vernichtung des eigenen Selbst als Akt zu betrachten, mit dem dieses sich bestimme. Es gebe überhaupt keine radikalere Weigerung, sich selbst zu bestimmen, als den Suizid und dieser dürfe nicht glorifiziert, als selbstbestimmt und autonom ausgegeben oder gar zum Kern der Menschenwürde umgemünzt werden.

Autor: Rehder, Stefan
Erscheinungsjahr: 2020
Umfang: 1 Seite
Medientyp: Zeitungsartikel
In: Johann-Wilhelm-Naumann-Stiftung (Hg.): Die Tagespost. Katholische Wochenzeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur. Jg 73/ 25
Ort: Würzburg, Deutschland
Verlag: Johann Wilhelm Naumann Verlag GmbH
Datenbank-ID: 2020-REH-0162