Unter Bezugnahme auf die „Berufung des Europarates, die Würde aller Menschen und die daraus ableitbaren Rechte zu schützen“, hat die Parlamentarische Versammlung im Jahr 1999 die Empfehlung 1418 (1999) zum Schutz der Menschenrechte und der Würde der Todkranken und Sterbenden verabschiedet. Als Richtungsentscheidung wurden den Mitgliedsstaaten folgende Maßnahmen empfohlen: -Gesetzlichen Anspruch eines Todkranken auf umfassende Palliativpflege, -Schutz des Rechtes auf Selbstbestimmung in dem Sinn, dass niemand gegen seinen Willen medizinisch (weiter)behandelt wird. Leidvolle Sterbensprozesse sollen nicht künstlich verlängert, sondern Sterben zugelassen werden. -Niemand darf absichtlich seines Lebens beraubt werden, der Todeswunsch eines Sterbenden stellt niemals eine Rechtfertigung für Handlungen dar, deren Ziel die Herbeiführung des Todes ist.
Autor: | Gatterer, Edeltraud und weitere Autoren |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Umfang: | 12 Seiten |
Medientyp: | Sonstige |
Ort: | Straßburg |
Verlag: | Europarat |
Datenbank-ID: | 1999-GAT-0157 |