In diesem Kurzfilm legt Prof. Dr. med. Christoph von Ritter den „Beginn des Lebens jedes Menschen“ aus naturwissenschaftlicher und rechtlicher Perspektive dar. Naturwissenschaftlich gesehen belegen die vier „SKIP-Kriterien“ die Gametenfusion als Beginn des Lebens, wobei „S“ die Entstehung einer definierten Spezies durch die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle bedeuted, die in ungebrochener Kontinuität „K“ zum erwachsenen Menschen führt, „I“ meint die individuelle Identität des neuen Menschen durch die Fusion des mütterlichen und väterlichen Genoms und „P“ die Totipotenz der befruchteten Eizelle sich zum erwachsenen Menschen zu entwickeln. Dem entspricht die juristische Festlegung des Beginns des Lebens als Verschmelzung von Ei- und Samenzelle durch das deutsche Embryonenschutzgesetz und Entscheidungen des europäischen Gerichtshofs gegen verbrauchende Embryonenforschung und Patentierung von menschlichen Embryonen. Dennoch wird in der bioethische Debatte versucht das Lebensrecht des Menschen vor der Geburt abzustufen. Dr.Ritter widerlegt überzeugend die drei Hauptargumente dafür: den natürlichen Untergang vieler Embryonen vor der Nidation, fehlendes Schmerzempfinden von Embryonen vor der 12. Woche und fehlende Selbstbestimmung des Menschen vor der Geburt.
Autor: | von Ritter, Christoph |
Erscheinungsjahr: | 2018 |
Umfang: | 8:10 Minuten |
Medientyp: | Medientipp |
Ort: | Deutschland |
Verlag: | MAKA Medienakademie für katholische Apologetik |
Datenbank-ID: | 2018-VON-0145 |