Seit 2012 gilt Social Freezing als medizinisch ausreichend gesichertes Verfahren zur Kinderwunschbehandlung. Dabei lassen sich Frauen nach Hormonstimulation oder Behandlung mit Schwangerschaftsantagonisten Eizellen entnehmen und kryokonservieren. Damit kann ein möglicher Kinderwunsch auf Eis gelegt und jahrelang aufgeschoben werden. Diese Eizellen werden nach dem Auftauen künstlich befruchtet und den Frauen zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl wieder eingesetzt. Die Schwangerschaftsrate ist trotz des hoch technisierten Verfahrens geringer als bei regelmäßiger Sexualität und natürlich entstandener Schwangerschaft. Durch Social Freezing können völlig neue ethische, soziale und gesellschaftliche Folgen entstehen. Diese drohen auch die Rechte des entstehenden Kindes erheblich zu beeinflussen. Diese Auswirkungen können durch die vier medizinethischen Prinzipien Respekt vor der Autonomie des Patienten, Schadensvermeidung, Fürsorge und Gerechtigkeit nicht mehr ausreichend bewertet und erklärt werden. Für eine befriedigende Risikofolgenabschätzung sollten weitere ethische Kriterien wie Verantwortungsgefühl, Achtsamkeit, Sensibilität, Diskretion, Offenheit, Einfühlungsvermögen sowie Diskursfähigkeit hinzukommen.

Autor: Ludewig, Regina
Erscheinungsjahr: 2016
Umfang: 14 Seiten
Medientyp: Fachbeitrag
In: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (Hg.): Praxis der Rechtspsychologie. Themenschwerpunkt Abstammungsrecht. Jg 26/ 2
Ort: Berlin
Verlag: Deutscher Psychologen Verlag
Datenbank-ID: 2016-LUD-0119