Durch Leihmutterschaft kommt es in mehrfacher Weise zu Verstößen gegen Menschenrechte und nationale Gesetze: 1. Das Kind wird seiner biologischen Identität beraubt: Neben Eizellspenderin und Samenspender (genetische Eltern) gibt es eine Leihmutter (und deren Ehemann) und die Auftraggeber - diese Konstellation kann zu einem erheblichen rechtlichen Chaos aber auch zu einem Beziehungschaos zum Leidwesen des Kindes führen. 2.  Die Leihmutter, die während der Schwangerschaft u.U. eine emotionale und körperliche Bindung aufbaut, muss sich jedoch rechtlich verpflichten, diese nach der Geburt nicht weiter aufrecht zu erhalten. 3. Leihmütter verpflichten sich, eine Abtreibung durchführen zu lassen, wenn unerwünschte Mehrlingsschwangerschaften oder Behinderungen eines Kindes diagnostiziert werden. 4. In zahlreichen Ländern sind Eizellspende und Leihmutterschaft verboten. Das nationale Recht wird jedoch in der Praxis häufig unterlaufen, indem die Eizellspende, die künstliche Befruchtung und der Embryotransfer in den Uterus einer Leihmutter, sowie die Schwangerschaft und Geburt im Ausland erfolgen. Nach der Geburt soll dann das Kind ins Herkunftsland der Auftraggeber gebracht und dort anerkannt werden.

Autor: Rehder, Stefan
Erscheinungsjahr: 2018
Umfang: 2 Seiten
Medientyp: Zeitungsartikel
In: Putz, Günter (Hg.): Die Tagespost. Katholische Wochenzeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur. Jg 71/ 47
Ort: Würzburg, Deutschland
Verlag: Johann Wilhelm Naumann Verlag GmbH
Datenbank-ID: 2018-REH-0111